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  • · Nachricht · Kostenfestsetzung

    Erfordernis einer Rechtsnachfolgeklausel bei Festsetzung von Kosten für oder gegen den Rechtsnachfolger

    | Die Kostenfestsetzung für oder gegen den (Gesamt-)Rechtsnachfolger des in der Kostengrundentscheidung bezeichneten Beteiligten setzt eine entsprechende Rechtsnachfolgeklausel (§ 727 ZPO) voraus; dies gilt auch im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (hier: Grundbuchsache). Der Begriff „kostenpflichtig“im Tenor einer Entscheidung ist besonders auszulegen (OLG Köln 21.8.12, 2 Wx 181/12). |

     

    Lesen Sie den Volltext der Entscheidung!

    http://openjur.de/u/456447.html

    Quelle: ID 37166560