24.02.2015 · Fachbeitrag · Lebensversicherungsrecht
Verrechnung von Prämie und Versicherungsleistung
| Die Beendigung eines Lebensversicherungsvertrags infolge des Eintritts des Versicherungsfalls durch den Tod der versicherten Person wird von § 39 VVG nicht erfasst, sodass der Versicherer in diesem Fall zur Verrechnung der Versicherungsleistung mit der ausstehenden Prämie in voller Höhe (der gesamten und nicht nur der anteiligen Jahresprämie) berechtigt ist (BGH 23.7.14, IV ZR 204/13, NJW-RR 15, 27, Abruf-Nr. 151710 ). |
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