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  • 21.09.2023 · Nachricht · Nachlasspflegschaft

    Bemessung des Stundensatzes eines Nachlasspflegers

    | Die Höhe des dem Nachlasspfleger zustehenden Stundensatzes richtet sich, wenn der Nachlass nicht mittellos ist, gemäß § 1888 Abs. 1 und 2 BGB nach den für die Führung der Pflegschaft nutzbaren Fachkenntnissen des Pflegers sowie nach dem Umfang und der Schwierigkeit des Geschäftes. (OLG Bamberg 14.8.23, 7 W 26/23, Abruf-Nr. 237392 ). |