· Nachricht · Nachlasspflegschaft
Prüfungs- und Begründungspflicht des Nachlassgerichts zur Vergütung des Nachlasspflegers
| Das OLG Celle hat über eine Beschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung einer Nachlasspflegerin entschieden. |
Das Nachlassgericht hatte im Festsetzungsantrag einen Stundensatz von120 EUR ohne jegliche Begründung und Prüfung der Abrechnung festgesetzt. Auf die Beschwerde hat das OLG Celle (29.11.22, 6 W 145/22, Abruf-Nr. 234749) den Festsetzungsbeschluss sowie den Nichtabhilfebeschluss aufgehoben und dem Nachlassgericht aufgegeben, über den Vergütungsantrag der Nachlasspflegerin unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats neu zu entscheiden. Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt, dass
- das Nachlassgericht im Zusammenhang mit der Festsetzung der Nachlasspflegervergütung eine Prüfung der Abrechnung vorzunehmen habe und sich aus dem Beschluss ergeben müsse, dass diese Prüfung vorgenommen wurde,
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