10.09.2018 · Fachbeitrag · Nachlasspflegschaft
Beschwerde gegen Nachlasspflegervergütung
| Formelhafte „Begründungen“ bei Festsetzung der Nachlasspflegervergütung, die ungeprüft die Angaben im Festsetzungsantrag übernehmen, genügen nicht dem Begründungserfordernis des § 38 Abs. 3 S. 1 FamFG. Dann kann eine Aufhebung und Zurückverweisung nach § 69 Abs. 1 S. 2 FamFG erfolgen (OLG Celle 8.2.18, 6 W 19/18, Abruf-Nr. 204199 ). |
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