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  • · Nachricht · Neue Vorsitzende Richterin am BGH

    Neue Vorsitzende BGH-Richterin zuständig für das Erbrecht

    | Der Bundespräsident hat die Richterin am BGH Barbara Mayen zur Vorsitzenden Richterin ernannt. |

     

     

    Frau Mayen ist 55 Jahre alt. Im Anschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie im Jahr 86 in den höheren Justizdienst des Landes NRW ein. Sie wurde 1989 zur Richterin am LG Bonn ernannt. Von 1993 bis 1996 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den BGH abgeordnet. Im Abschluss daran wurde sie zur Richterin am OLG befördert. Mitte 99 erfolgte ihre Abordnung an das Justizministerium des Landes NRW. Am 1.11.01 wurde sie zur Richterin am BGH ernannt und dem für das Bank-, Börsen- und Wertpapierecht zuständigen XI. Zivilsenat zugewiesen. Ferner gehörte sie von 2002 bis 2010 dem Dienstgericht des Bundes an und war seit 2009 die Vertreterin der Präsidialrichterin. Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Mayen den Vorsitz im IV. Zivilsenat übertragen, der vornehmlich für das Versicherungsvertrags- und das Erbrecht zuständig ist (Pressemitteilung des BGH Nr. 046/2012 vom 12.4.12, http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2012&Sort=3&nr=59891&pos=4&anz=50.

    Quelle: ID 33389350