· Fachbeitrag · Auswahl des Testamentsvollstreckers
Praxisleitfaden zu Auswahl und Ernennung des Testamentsvollstreckers
von RA Uwe Gottwald, VorsRiLG a. D., Vallendar
| Die Umsetzung des letzten Willens im Sinne des Erblassers durch eine Testamentsvollstreckung steht und fällt mit der Auswahl des „richtigen“ Testamentsvollstreckers. Dieser Beitrag gibt Leitlinien für die Auswahl des Testamentsvollstreckers an die Hand und zeigt die Möglichkeiten der Anordnung für verschiedene Konstellationen auf. |
1. Allgemeines
Die Anordnung der Testamentsvollstreckung erfolgt ausschließlich in einer Verfügung von Todes wegen. Sie ist möglich im Testament (privatschriftlich oder öffentlich) und im Erbvertrag. Im gemeinschaftlichen Testament kann sie nicht wechselbezüglich (§ 2270 Abs. 3 BGB) und im Erbvertrag nicht vertragsmäßig (§ 2278 Abs. 2 BGB) erfolgen.
Die Ernennung der Person des Testamentsvollstreckers (§§ 2197, 2198, 2200 BGB) betrifft die Frage, welche konkrete Person oder Institution im Einzelfall das Amt des Testamentsvollstreckers ausüben soll.
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