· Nachricht · Notare und freiwillige Gerichtsbarkeit
Bundestag hat Gesetzentwurf abgelehnt
| Einstimmig hat der Bundestag am 18.4.13 einen Gesetzentwurf des Bundesrats zur Änderung von Art. 98a GG (BT-Drucksache 17/1468) auf Empfehlung des Rechtsausschusses abgelehnt. Damit sollte es Notaren ermöglicht werden, neben ihren Aufgaben der vorsorgenden Rechtspflege klassische Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu übernehmen. |
Der Bundestag nahm aber den Gesetzentwurf der Länderkammer zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare (BT-Drucksache 17/1469) gegen das Votum von Linksfraktion und Grünen an in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (BT-Drucksache 17/13136). Damit werden Notare zur Entlastung der Justiz mit verschiedenen Aufgaben aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit betraut.
Den abgelehnten Gesetzentwurf können Sie abrufen unter:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/014/1701468.pdf
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