28.05.2019 · Nachricht · Pflegeheime
Kein Belegungstopp zur Durchzusetzung der Einzelzimmerquote
| Gem. dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) NRW dürfen seit dem 1.8.18 in bestehenden Häusern nur noch 20 Prozent der Zimmer Doppelzimmer sein, in neuen gar keine. Da viele Heime diese Vorgaben nicht erfüllen können, wurde daher ein Belegungsstopp angeordnet, um die Einzelzimmerquote durchzusetzen. Nach Ansicht des OVG ist dieser rechtswidrig (OVG Münster 1.4.19, 12 B 43/19, Abruf-Nr. 208281 und 12 B 1435/18, Abruf-Nr. 208282 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses EE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig