23.01.2013 · Fachbeitrag · Rechtsschutzbedürfnis
Voraussetzungen für die Bestellung eines Nachlasspflegers
| Für die Bestellung eines Nachlasspflegers gemäß § 1961 BGB ist ein Rechtsschutzbedürfnis erforderlich. Der Nachlassgläubiger muss zur Rechtsverfolgung auf die Bestellung eines Nachlasspflegers angewiesen sein. Die Erforderlichkeit ist aus der Sicht des jeweiligen Antragstellers zu beurteilen (OLG Hamm 21.11.12, I-15 W 338/12, n.v., Abruf-Nr. 130245 ). |
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