Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Sorgfaltspflicht

    Falsche Adresse in der Berufungsschrift - Anwaltshaftung am letzten Tag der Frist

    | Ein Rechtsanwalt darf zwar darauf vertrauen, dass seine Büroangestellte konkrete Einzelanweisungen befolgt. Er hat eine Berufungsschrift vor Unterschriftleistung aber gründlich zu prüfen, wenn er weiß, dass eine falsch adressierte Version besteht ( BGH 19.7.12, V ZR 255/11 ). |

     

    Der Rechtsanwalt legte am letzten Tag der Berufungsfrist statt beim zuständigen Landgericht Dresden irrtümlicherweise beim Landgericht Leipzig Berufung ein. Er erkannte seinen Irrtum noch rechtzeitig vor Versendung und wies die Büroangestellte an, das Adressfeld zu korrigieren. Als er anschließend erneut unterzeichnete, prüfte er das Adressfeld nicht. Später musste er die Berufung in Leipzig zurücknehmen und beantragte in Dresden Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Das Landgericht Dresden lehnte dies ab.

     

    Der BGH bestätigte die Entscheidung. Es lagen besondere Umstände vor, die den Anwalt dazu hätten veranlassen müssen, die Berufungsschrift im Adressfeld noch einmal zu überprüfen.

    Quelle: ID 35731440