Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Sozialrecht

    Hartz IV: BSG stellte klar, dass eine Erbschaft als Einkommen voll verrechnet wird - Lösungsansätze

    | Das Bundessozialgericht entschied, dass eine Erbschaft als Einkommen bei der Bemessung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II anzurechnen ist, wenn die Erbschaft nach Antragstellung anfällt ( BSG, Urteil vom 25.01.2012, B 14 AS 101/11 R ). |

     

    Ist für den Erblasser absehbar, dass die Erben wegen Alters, Krankheit, Behinderung oder Arbeitslosigkeit auf Sozialleistungen angewiesen sind, sollte er rechtzeitig im Testament Vorsorge treffen. Andernfalls käme der Nachlass nicht den Erben, sondern dem Staat zugute.

     

    Das Bundessozialgericht ordnete die Erbschaft als Einkommen ein, wodurch eine Geltung als Schonvermögen ausscheidet. Eine selten beabsichtigte Enterbung eignet sich nicht, um das Problem zu umgehen. Dem Erben stünden dann oft Pflichtteilsansprüche zu, die ebenfalls dem Sozialleistungsträger zugutekämen. Der Informationsdienst Notar und Recht stellt als möglichen Weg zur Umgehung der Anrechnung die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft mit gleichzeitiger Testamentsvollstreckung vor und rät zu notarieller Beratung.

     

    Nähere Ausführungen lesen Sie unter

    http://www.notar-recht.de/pressemitteilungen/details/180.

    Quelle: ID 35322830