· Nachricht · Sterbehilfe
Belgischer Senat stimmt zu: Sterbehilfe für Kinder
| Nach dem Gesetzesentwurf können todkranke Kinder, die unter starken Schmerzen leiden und für die es keine Medikamente gibt, um die Schmerzen zu lindern, nach Sterbehilfe verlangen. |
Voraussetzung dafür ist aber, dass die Eltern und behandelnden Ärzte dies billigen. Eine Altersbegrenzung ist nicht vorgesehen. Das kranke Kind muss sich zudem seiner Lage bewusst sein und verstehen, was Sterbehilfe bedeutet.
(Quelle: Ruhrnachrichten vom 14.12.13)
Quelle: ID 42463073