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  • 26.10.2021 · Nachricht · Streitwert

    So bemisst sich die Jahresgebühr des Testamentsvollstreckers bei einer Dauerbetreuung

    | Für die Bemessung der Jahresgebühr nach Nr. 11101 KV GNotKG ist auch das Vermögen des Betroffenen zu berücksichtigen, das dieser im Wege eines sog. Behindertentestaments als nicht befreiter Vorerbe erlangt hat und das einer dauerhaften Testamentsvollstreckung unterliegt (OLG Nürnberg 17.8.21, 8 W 1738/21, Abruf-Nr. 225059 ). |