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  • · Nachricht · Testamentsvollstreckung

    Testamenstvollstrecker kann Pflichtteilsanspruch verwalten

    | Der Verwaltungsbefugnis des Testamentsvollstreckers unterliegt - vorbehaltlich einer abweichenden Bestimmung durch den Erblasser - auch ein in den Nachlass fallender Pflichtteilsanspruch ( BGH 5.11.14, IV ZR 104/14, Abruf-Nr. 173264). |

     

    Nicht von der Verwaltungsbefugnis des Testamentsvollstreckers umfasst werden höchstpersönliche Rechte, die mangels Vererblichkeit bereits nicht in den Nachlass fallen. Hierzu gehört der Pflichtteilsanspruch nicht.

     

    iww.de/quellenmaterial/id/173282

    Quelle: ID 43099237