· Nachricht · Testamentsvollstreckung
Testamenstvollstrecker kann Pflichtteilsanspruch verwalten
| Der Verwaltungsbefugnis des Testamentsvollstreckers unterliegt - vorbehaltlich einer abweichenden Bestimmung durch den Erblasser - auch ein in den Nachlass fallender Pflichtteilsanspruch ( BGH 5.11.14, IV ZR 104/14, Abruf-Nr. 173264). |
Nicht von der Verwaltungsbefugnis des Testamentsvollstreckers umfasst werden höchstpersönliche Rechte, die mangels Vererblichkeit bereits nicht in den Nachlass fallen. Hierzu gehört der Pflichtteilsanspruch nicht.
Quelle: ID 43099237