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  • · Nachricht · Tod durch Flugzeugabsturz

    Anspruch der Erben des Unterhaltsschuldners gegen die Erbin des Flugkapitäns

    | Erben eines durch einen Flugzeugabsturz gestorbenen Passagiers können einen Unterhaltsanspruch gegen die Erben des verstorbenen Flugkapitäns haben ( BGH 22.01.13, VI ZR 263/11, n.v.). |

    Sachverhalt

    Das Flugzeug war 1997 abgestürzt. Der Absturz war zumindest leicht fahrlässig vom Flugkapitän verursacht worden. Ein an Bord befindlicher Passagier, der verheiratet war und Kinder hatte, kam bei dem Absturz ums Leben. Die Erben des verstorbenen Passagiers nahmen die Erbin des bei dem Absturz ebenfalls ums Leben gekommenen Flugkapitäns auf Ersatz des sogenannten Unterhaltsschadens in Anspruch.

     

    Der von den Erben des getöteten Passagiers geltend gemachte Anspruch war vom LG in erster Instanz noch abgewiesen worden. Auf die Berufung des Erben des Passagiers hat das OLG das erstinstanzliche Urteil abgeändert und die Erbin des Flugkapitäns zur Zahlung rückständigen Unterhalts sowie zu Zahlung einer Unterhaltsrente für die Zukunft verurteilt.

    Entscheidungsgründe

    Auf die Nichtzulassungsbeschwerden der Kläger wird das Urteil des OLG aufgehoben und die Sache zur Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

     

    Bei der Ermittlung der Höhe der Ansprüche der klagenden Erben des Flugpassagiers ist dem OLG ein Fehler unterlaufen. Zwar hat das Berufungsgericht einen Sachverständigen mit der Ermittlung der Höhe der Ansprüche beauftragt. Dieser hat aber das Einkommen des bei dem Absturz Getöteten aufgrund eines Rechenfehlers zu niedrig angesetzt. Die klagenden Erben haben auf diesen Fehler hingewiesen, und der Sachverständige hat den Fehler auch noch im Berufungsverfahren vor dem OLG eingeräumt. Dessen ungeachtet hat das OLG sein Urteil jedoch auf die unzutreffend niedrigen und fehlerhaften Zahlen gestützt und gleichzeitig die Revision zum BGH nicht zugelassen. Die klagenden Erben haben Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.

     

    Lesen Sie die Nachricht hierzu auf der Homepage des Erbrecht-Ratgebers!

    http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erbe-haftet-fuer-unterhalt.html

     

    Den Volltext des Beschlusses lesen Sie hier:

    http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=63080&pos=0&anz=1

    Quelle: ID 38449340