04.11.2019 · Fachbeitrag · Unterhaltsrecht
Erben haften für Anspruch auf Betreuungsunterhalt
| Der BGH hat zur Erbenhaftung für den Betreuungsunterhalt einer Mutter eines nicht ehelich geborenen Kindes nach § 1615l Abs. 2 S. 2 BGB entschieden (BGH 15.5.19, XII ZB 357/18, Abruf-Nr. 209419 ). |
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