31.07.2017 · Fachbeitrag · Verfahrensrecht
Auskunftsklage zum Pflichtteilsrecht: Kostenrisiko des Erben beim Notarverzeichnis
| Der Notar muss für das Notarverzeichnis veranlassen, dass der Erbe Kontoauszüge vorlegt oder er muss diese selbst beschaffen. Wenn der Erbe dies vereitelt, im Prozess den Auskunftsanspruch aber sofort anerkennt, möchte er gern den Verfahrenskosten entgehen. Der Fall des OLG München zeigt, dass die Kostenfrage in diesem Fall nicht einheitlich beurteilt wird. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses EE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig