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  • 31.07.2017 · Fachbeitrag · Verfahrensrecht

    Auskunftsklage zum Pflichtteilsrecht: Kostenrisiko des Erben beim Notarverzeichnis

    | Der Notar muss für das Notarverzeichnis veranlassen, dass der Erbe Kontoauszüge vorlegt oder er muss diese selbst beschaffen. Wenn der Erbe dies vereitelt, im Prozess den Auskunftsanspruch aber sofort anerkennt, möchte er gern den Verfahrenskosten entgehen. Der Fall des OLG München zeigt, dass die Kostenfrage in diesem Fall nicht einheitlich beurteilt wird. |