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  • · Nachricht · Verjährung von Ansprüchen

    Bayerns Justizminister bringt Kulturgut-Rückgewähr-Gesetz im Bundesrat ein

    | Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback bringt den Entwurf eines Kulturgut-Rückgewähr-Gesetzes in den Bundesrat ein. „Der Fall Gurlitt hat einen Makel des deutschen Rechts offenbart, der dem Ansehen Deutschlands schadet“, so Bausback. „Wenn heute ein Kunstwerk aufgefunden wird, das etwa einem jüdischen Mitbürger nachweislich vom nationalsozialistischen Unrechtsregime geraubt oder gegen einen Spottpreis abgepresst wurde, sind dessen Ansprüche oder die seiner Erben nach deutschem Recht i.d.R. verjährt. Selbst wenn z. B. der Erbe also alle Hürden eines Herausgabeprozesses nimmt, scheitert er am Ende, wenn nur der Gegner das eine Wort ‚Verjährung‘ in den Mund nimmt. Das kann nicht sein. Hier müssen wir etwas tun. Mein Vorschlag dazu liegt jetzt auf dem Tisch des Bundesrats.“ |

     

    Bausbacks Gesetzentwurf sieht vor, allgemein - also nicht nur bei Raubkunst - bei Sachen, die dem ursprünglichen Eigentümer ohne dessen Willen weggenommen wurden, die Berufung auf die Verjährung auszuschließen, wenn der Anspruchsgegner bei Erwerb der Sachen zumindest naheliegende Anhaltspunkte für das Abhandenkommen hatte.

     

    An die Kritiker des Gesetzentwurfs gewandt, erklärt Bayerns Justizminister: „Wer kritisiert, muss auch Vorschläge machen, wie es denn stattdessen gehen soll. Diese Vorschläge bleiben die Kritiker aber bezeichnenderweise schuldig“, so Bausback. „Denn die Alternative wäre entweder: Gar nichts tun und die Opfer im Regen stehen zu lassen. Oder aber die Verjährung rückwirkend abzuschaffen. Das verstößt gegen das GG. Mit einer Bruchlandung in Karlsruhe ist aber niemandem geholfen. Demgegenüber stellt mein Gesetzentwurf eine vernünftige Lösung dar, die den Opfern hilft, aber auch vor unserer Verfassung standhält.“

     

    Bausback appelliert abschließend, den Gesetzentwurf konstruktiv und im Interesse Deutschlands ohne parteipolitische Scheuklappen zu begleiten. „Jeder neue Fund - sei es im Fall Gurlitt die aktuelle Entdeckung in Salzburg oder künftige Funde bei ganz anderen Personen - kann das Problem wieder neu aufwerfen. Und dann sollten wir sagen können: Wir haben nicht nur lange darüber geredet, sondern wir haben auch eine Lösung gefunden.“

     

    (Quelle: Pressemitteilung vom 14.2.14 des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz; http://www.justiz.bayern.de/presse-und-medien/pressemitteilungen/archiv/2014/21.php).

    Quelle: ID 42532525