23.08.2022 · Fachbeitrag · Versicherungen
Erbe muss beweisen, dass er Bezugsberechtigung eines anderen vor Anforderung der Versicherungsleistung widerrufen hat
| Verlangt der Erbe des Versicherungsnehmers vom Bezugsberechtigten die Herausgabe der nach Eintritt des Versicherungsfalls ausgezahlten Versicherungsleistung, muss er den fehlenden Rechtsgrund im Valuta- verhältnis beweisen und hierzu eine vom Bezugsberechtigten behauptete Übermittlung der Schenkungsofferte durch den Versicherer widerlegen. |
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