· Fachbeitrag · Versicherungen
Handlungsbedarf bei Versicherungen im Erbfall
| Im Todesfall teilen unterschiedliche Versicherungen des Erblassers ein unterschiedliches Schicksal. Es sind hier einige Punkte zu beachten, insbesondere auch Fristen, die zwingend eingehalten werden müssen. |
1. Welche Versicherungen enden mit dem Tod?
Personengebundene Versicherungen enden mit dem Tod des Versicherten. Dazu zählen Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Kranken- und Unfallversicherung. Eine explizite Kündigung ist bei solchen Versicherungen nicht nötig. Allerdings sollte der Versicherer trotzdem informiert werden, um Beitragszahlungen zu stoppen und um etwaige Leistungen ausgezahlt zu bekommen. Viele Versicherer benötigen dazu eine Kopie der Sterbeurkunde. Die erhalten nur der Ehepartner, Menschen, die mit der verstorbenen Person in gerader Linie verwandt waren oder solche, die ein rechtliches Interesse nachweisen können. Übrigens: Wenn in Versicherungen kein Bezugsberechtigter definiert wurde, fällt diese Summe in den Nachlass und geht auf die Erben über.
2. Welche Versicherungen laufen weiter?
Sachgebundene Versicherungen laufen nach dem Todesfall meistens weiter, weil sich der Schutz nicht auf die Person, sondern auf eine Sache bezieht.
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