· Fachbeitrag · Versicherungsvertragsrecht
Das ist bei Versicherungsverträgen von Verstorbenen zu beachten
von RA Christian Stake, FA Arbeitsrecht, Werne
| Stirbt ein geliebter Mensch, leiden Angehörige oft nicht nur unter der Trauer, sondern haben zusätzlich zahlreiche bürokratische Verpflichtungen. Trauernde sind gerade in der ersten Zeit häufig damit überfordert, sich den zu regelnden Versicherungsangelegenheiten zu widmen. Dennoch sollten Sie als Anwalt darauf achten, dass Ihre Mandanten rasch handeln, denn manche Versicherungen schreiben eine Meldefrist von nur wenigen Tagen vor. Der Beitrag zeigt, worauf zu achten ist. |
Bei Versicherungsverträgen ist beim Tod des Versicherten zu unterscheiden. Einige der Verträge laufen von selbst aus. Andere müssen angepasst oder gar gekündigt werden.
Eine der wichtigsten Regeln ist dabei, zwischen personen- und sachgebundenen Versicherungen zu unterscheiden: Erstere enden i. d. R. mit dem Tod des Versicherten, Letztere beziehen sich auf die Absicherung von nach wie vor vorhandenen Dingen.
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