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  • · Nachricht · Vorsorge

    Patientenverfügung kann Organspende-Bereitschaft regeln

    | Das sensible Thema „Organspende“ verlangt nach klaren Regeln, um Missbrauch auszuschließen. Das Gesetzgebungsverfahren ist in Bewegung. |

     

    Das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes ist bereits zum 1. August 2012 in Kraft getreten; das Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz tritt zum 1. November 2012 in Kraft. Grundsätzlich besteht hinsichtlich der Spende-Bereitschaft jedes Einzelnen kein Entscheidungszwang. Das Nichttreffen einer Entscheidung kann aber dazu führen, dass Angehörige über diese Frage entscheiden müssen. Vorausschauend kann die Bereitschaft zur Organspende etwa in einer Patientenverfügung geregelt werden.

    Praxishinweis:

    Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) verschafft einen kurzen Überblick und gibt konkrete Formulierungsempfehlungen unter http://www.organspende-info.de/information/studien-und-gesetz/gesetz/aktuelles/.

    Quelle: ID 35082910