· Fachbeitrag · Zwangsvollstreckung
Erfolgreich in den Pflichtteilsanspruch vollstrecken
von Prof. Dr. Jürgen Damrau, Konstanz
| Gläubiger können auch in den Pflichtteilsanspruch ihres Schuldners vollstrecken. Der Beitrag zeigt, wie es richtig geht. |
1. Gesetzeswortlaut des § 852 ZPO und frühere Auslegung
Gem. § 852 Abs. 1 ZPO ist der Pflichtteilsanspruch der Pfändung nur unterworfen, wenn er durch Vertrag anerkannt oder rechtshängig geworden ist. Aus dieser Formulierung schloss man allgemein bis zur Entscheidung des BGH vom 8.7.93, dass der Anspruch vor vertraglicher Anerkennung oder Rechtshängigkeit unpfändbar sei.
2. Die Wende durch BGHZ 123, 183 = FamRZ 93, 1307
Die Leitsätze der Entscheidung vom 8.7.93, die die Abkehr von solcher engen Pfändbarkeit des Pflichtteilsanspruchs zur Folge hatte, lauten:
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