· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Einkommensteuer bis zum Todestag ist Nachlassverbindlichkeit
von RA und Notar a.D. Jürgen Gemmer, FA Steuerrecht, Magdeburg
Die bis zum Todestag des Erblassers entstandene Einkommensteuer ist am Bewertungsstichtag rechtlich entstanden und daher als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig (FG Düsseldorf 2.11.11, 4 K 2263/11 Erb, EFG 12, 259, Abruf-Nr. 120632). |
Sachverhalt
Der Kläger ist der Sohn des im April 08 verstorbenen Erblassers. Das Finanzamt (FA) setzte gegen den Kläger als dessen Gesamtrechtsnachfolger für den Veranlagungszeitraum 08 Einkommensteuer fest. Der Kläger gab eine Erbschaftsteuererklärung ab, mit der er u.a. Einkommensteuerschulden für die Veranlagungszeiträume 2006 bis 2008 erwerbsmindernd geltend machte. Steuerschulden des Erblassers berücksichtigte das FA nur bis zum Veranlagungszeitraum 07. Die Steuerschulden aus dem Veranlagungszeitraum 08 berücksichtigte es hingegen nicht, weil sie erst nach dem Todestag entstanden seien. Die Klage hatte in diesem Streitpunkt Erfolg.
Entscheidungsgründe
Gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG sind vom Erwerb des Erben die vom Erblasser herrührenden persönlichen Steuerschulden, die gemäß § 1922 Abs. 1 BGB i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 AO auf den Erben übergegangen sind, als Nachlassverbindlichkeiten abzuziehen. Der Abzug von Steuerschulden setzt voraus, dass sie am Todestag des Erblassers als dem gemäß § 11 i.V. mit § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG maßgebenden Stichtag rechtlich bestehen und den Erben wirtschaftlich belasten (BFH BFHE 229, 363 = BStBl II 10, 641 = ZEV 10, 326 = NJW 10, 2974).
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