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  • · Fachbeitrag · Erbschaftsteuer

    Erbschaftsteuerliche Behandlung des (Zuwendungs-)Nießbrauchs

    von RA Holger Siebert, FA Erbrecht und Steuerrecht, Alsfeld

    | Bei der Vermögensübertragung im Wege vorweggenommener Erbfolge ist der vorbehaltene Nießbrauch durch den Schenker ein beliebtes Gestaltungsinstrument, dessen Attraktivität sich durch die Erbschaftsteuerreform deutlich erhöht hat. |

    1. Erbschaftsteuerrechtliche Einordnung des Nießbrauchs

    Wird einer Person der Nießbrauch zu Lebzeiten unentgeltlich eingeräumt (sog. Zuwendungsnießbrauch), erfüllt dies als Schenkung unter Lebenden den Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG.

     

    Erhält eine Person den Nießbrauch dagegen von Todes wegen, unterfällt dies als Erwerb von Todes wegen dem § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (Vermächtnisnießbrauch) oder § 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG und führt zur Erbschaftsbesteuerung.