· Fachbeitrag · ErbschaftSteuerrecht
Kein begünstigtes Vermögen: Nießbrauchrecht an land- und forstwirtschaftlichem Betrieb
von RA und Notar Dr. Ralf Laws, FA Steuerrecht und FA Arbeitsrecht, LL.M. M.M., Brilon
| Das FG Münster hat aktuell geklärt: Es gibt keine Vergünstigungen, wie Freibeträge, für ein Nießbrauchrecht an land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. |
Sachverhalt
Die Klägerin (F) war Alleinerbin ihres Ehemannes (M). Zum Nachlass gehörte u. a. ein unentgeltliches Nießbrauchrecht an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Den Hof und das Grundvermögen hatte M im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf seinen Sohn (S) übertragen. Im Übertragungsvertrag hatte sich M auf Lebensdauer einen unentgeltlichen Nießbrauch vorbehalten, der nach seinem Tod der F auf deren Lebenszeit zustand. In ihrer Erbschaftsteuererklärung setzte F erfolglos das Nießbrauchrecht sowie das Grundvermögen als nach §§ 13a, 13b ErbStG begünstigtes land- und forstwirtschaftliches Vermögen bzw. als begünstigtes Betriebsvermögen an. Der Einspruch gegen den Erbschaftsteuerbescheid und auch die Klage der F blieben erfolglos.
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Abruf-Nr. 208133 |
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