· Fachbeitrag · Erbschaftsteuerrecht
Mehrfacher Vermögensübergang innerhalb von zehn Jahren: So können Sie Steuern ermäßigen
von StB Christoph Wenhardt, Brühl
| Findet innerhalb eines kurzen Zeitraums ein mehrfacher Vermögenswechsel statt, belastet dies i. d. R. das Vermögen. Der Beitrag zeigt, wie Sie mithilfe von § 27 ErbStG die Steuern senken können. |
1. Sinn und Zweck des § 27 ErbStG
Grundgedanke des § 27 ErbStG ist folgender: Geht das Vermögen innerhalb von zehn Jahren mehrfach auf einen begünstigten Erwerberkreis über, ermäßigt sich die auf dieses Vermögen entfallende Steuer, soweit das Vermögen beim Vorerwerber besteuert wurde. Die Ermäßigung beträgt höchstens 50 Prozent. Es gelten bestimmte Vomhundertsätze, die sich - abhängig von der Länge des Zeitraums - zwischen den beiden Besteuerungszeitpunkten staffeln, siehe § 27 Abs. 1 ErbStG.
2. Anwendungsbereich der Vorschrift
§ 27 ErbStG hat einen eingeschränkten Anwendungsbereich. Dazu folgendes Beispiel:
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