· Fachbeitrag · Vermögensübertragung
Erbschaftsteuerliche Aspekte und Probleme bei mehrfachem Erwerb desselben Vermögens
von StB Christoph Wenhardt, Brühl
| Häufig gehen Vermögen mehrfach über, wodurch sich regelmäßig höhere bzw. mehrfache Steuerbelastungen ergeben. Dies kann besonders unbillig sein, wenn die Erwerbe zeitlich nicht lange auseinanderliegen. Die Regelung des § 27 ErbStG versucht dies durch Gewährung von ‒ abgestaffelten ‒ Steuerermäßigungen abzumildern. Dieser Beitrag vermittelt Ihnen die wichtigsten Grundsätze, Berechnungsschritte und Besonderheiten zu dieser Thematik auf Grundlage praxisrelevanter Fallgestaltungen. |
1. Voraussetzungen des § 27 ErbStG
Die Vorschrift des § 27 ErbStG kommt nur dann zur Anwendung, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Sowohl der frühere als auch der nachfolgende Erwerb muss aus der Sicht des jeweiligen Erwerbers jeweils der Steuerklasse I unterliegen.
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