· Fachbeitrag · Erbschaftsteuerreform
Das sind die neuen Regelungen
von StB Christoph Wenhardt, Brühl
| Am 14.10.16 hat der Bundesrat die Erbschaftsteuerreform 2016 abgesegnet. Zuvor hatte der Bundestag am 22.9.16 der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses vom 22.9.16 zugestimmt. Damit geht für das Erbschaftsteuergesetz eine Ära der Ungewissheit zu Ende. Der Beitrag zeigt die wichtigsten Änderungen. |
1. Hintergrund der Erbschaftsteuerreform
Die Erbschaftsteuerreform wurde notwendig, da das BVerfG in seinem Urteil vom 17.12.14 (AZ: 1 BvL 21/12, Abruf-Nr. 143542) die Verschonungsregelungen für betriebliches Vermögen zwar grundsätzlich für geeignet und erforderlich gehalten hatte, um Unternehmen in ihrem Bestand zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten. Es wurde aber die Ausgestaltung der Verschonungsregelungen teilweise mit Art. 3 Abs. 1 GG für unvereinbar gehalten.
2. Persönliche Freibeträge
Die persönlichen Freibeträge (§ 16 ErbStG) bleiben wie bisher:
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