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  • 03.02.2025 · Nachricht · Familienheim

    Steuerbefreiung auch nach langer Erbauseinandersetzung

    | Eine Erbauseinandersetzung kann auch nach mehr als sechs Monaten steuerlich begünstigt sein. Nutzt ein Erbe das Familienheim des Erblassers weiterhin zu Wohnzwecken, bleibt die Erbschaftsteuerbefreiung bestehen – unabhängig davon, wie lange die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft dauert. So entschied der BFH (15.5.24, II R 12/21, Abruf-Nr. 243611 ). |