· Fachbeitrag · Immobilien
Private Immobilien durch Rückschenkung steueroptimiert übertragen?
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Sollen private Immobilien steueroptimiert auf die nächste Generation übertragen werden, wird häufig eine Schenkung vollzogen. Das mag zwar eine bessere Gestaltung als eine Übertragung durch den Todesfall sein. Dennoch stellt sich die Frage, ob nicht eine Veräußerung der Immobilie und eine anschließende Rückschenkung des Kaufpreises vereinbart werden sollte. Der Vorteil wäre dann, dass der Käufer neues Abschreibungspotenzial erhält und erheblich Steuern spart. |
1. Musterfall
Das Gestaltungsmodell soll an folgendem Beispiel erläutert werden:
|
Oma Erna ist Eigentümerin eines vermieteten Einfamilienhauses. Dieses hat sie in ihrer Jugend erworben, sodass es bereits vollständig abgeschrieben ist. Sie verfügt daneben über umfangreiches weiteres Vermögen. Ihre alleinige Erbin ist ihre Tochter Thea. Um langsam ihre Erbfolge zu regeln, beabsichtigt Oma Erna, bereits zu Lebzeiten einen Teil ihres Vermögens auf Thea zu übertragen. Sollte Erna das Einfamilienhaus übertragen, geht sie von einem Verkehrswert von 350.000 EUR aus. Für diesen Betrag wurde jüngst das baugleiche Nachbarhaus verkauft. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses EE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig