· Fachbeitrag · Internationales Steuerrecht
Anrechnung niederländischer Schenkungsteuer bei mehreren Erwerben
von RA und Notar a.D. Jürgen Gemmer, FA Steuerrecht, Magdeburg
Bei Festsetzung der inländischen Schenkungsteuer für einen Erwerb, der auch in den Niederlanden der Schenkungsteuer unterliegt, führt die Berücksichtigung von ebenfalls in den Niederlanden besteuerten Vorerwerben nicht zu einer Anrechnung der für die gesamten Vorerwerbe gezahlten niederländischen Steuer. Die in den Niederlanden gezahlte Schenkungsteuer ist nur insoweit anzurechnen, als sie auf die besteuerte Zuwendung (Letzterwerb) entfällt (BFH 7.9.11, II R 58/09, BStBl II 12, 40, Abruf-Nr. 113474). |
Sachverhalt
Die im Inland wohnende (Revisions-)Klägerin (Klägerin) erhielt von ihrer in den Niederlanden wohnenden Mutter mehrere in den Niederlanden der Schenkungsteuer unterworfene Bargeldzuwendungen wie folgt:
Tag der Schenkung | Höhe der Zuwendung(nach Abzug der Kosten) | Niederländische Schenkungsteuer |
1.1.89 | 66.347 DM | 4.096 DM |
1.1.90 | 106.285 DM | 8.878 DM |
14.1.91 | 106.249 DM | 8.819 DM |
1.1.92 | 106.285 DM | 8.739 DM |
18.10.93 | 64.339 DM | 3.679 DM |
24.2.95 | 119.557 DM | 9.827 DM |
17.1.96 | 145.552 DM | 12.846 DM |
14.2.97 | 110.687 DM | 8.594 DM |
22.12.98 | 78.706 DM | 4.665 DM |
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