· Fachbeitrag · Kreditzweitmarktförderungsgesetz
Aktuelle Rechtsgrundlagen zur Besteuerung von Zuwendungen an und von Personengesellschaften
von StB Christoph Wenhardt, Brühl
| Aufgrund der Änderungen durch das Personengesellschaftsmodernisierungsgesetz (MoPeG) wurde im Gesetzesentwurf des Wachstumschancengesetz ein neuer Paragraf § 2a ErbStG aufgenommen, der die alte Rechtslage herstellen sollte. Das Wachstumschancengesetz scheiterte jedoch im Vermittlungsausschuss. Aus diesem Grunde wurde die avisierte Änderung sehr kurzfristig im Kreditzweitmarktförderungsgesetz aufgenommen, das zum 1.1.24 in Kraft getreten ist. Dieser Beitrag stellt die Behandlung von Personengesellschaften für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer nach dem aktuellen Recht anhand einer GbR dar. |
1. Hintergrund
Mit dem ebenfalls am 1.1.24 in Kraft getretenen MoPeG wird das Ziel verfolgt, das Recht der GbR zu konsolidieren und die geltenden Vorschriften an die praktischen Bedürfnisse von Gesellschaften und Gesellschaftern anzupassen. Hierfür wurden die Vorschriften auf das Leitbild einer auf Dauer angelegten GbR ausgerichtet, die als solche am Rechtsverkehr teilnimmt, selbst Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen kann und hierfür durch Eintragung in ein eigenes Register mit Subjektpublizität ausgestattet werden kann. Zu Einzelheiten der Änderungen durch das MoPeG siehe EE 24, 13.
2. Inhalt, Folgen und Anwendung des neuen § 2a ErbStG
Der Gesetzgeber hat mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz einen neuen § 2a ErbStG eingefügt. Dieser hat folgenden Wortlaut:
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