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  • · Fachbeitrag · Nießbrauch

    Steuerliche Konsequenzen bei Schenkungen von Immobilien gegen Nießbrauch

    von StB Christoph Wenhardt, Brühl

    | Werden Grundstücke unter Angehörigen übertragen, wird im Übertragungsvertrag häufig ein Nießbrauch vereinbart. Die sich dadurch ergebenden einkommensteuerlichen und erbschaft- bzw. schenkungsteuerlichen Konsequenzen sollten bei einer solchen Gestaltung bedacht werden. Dieser Beitrag geht auf die wesentlichen Aspekte ein, wobei der Fokus auf dem Vorbehaltsnießbrauch und dem Vermächtnisnießbrauch liegt. |

    1. Vorbehaltsnießbrauch

    a) Allgemeines

    Von einem Vorbehaltsnießbrauch ist auszugehen, wenn bei der Übertragung eines Grundstücks gleichzeitig ein Nießbrauchrecht für den bisherigen Eigentümer an dem übertragenen Grundstück bestellt wird.

     

    • Beispiel

    Großvater G schenkt seinem Enkel E im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein Mietwohngrundstück, das G vermietet hat. Im Übertragungsvertrag wird vereinbart, dass E dem G den Nießbrauch am Grundstück einräumen muss. Andere Gegenleistungen werden nicht vereinbart.

     

    Lösung: In diesem Fall hat G sein Grundstück unentgeltlich auf den Enkel übertragen, sich aber den Nießbrauch an dem Grundstück vorbehalten. Damit stehen dem G die Nutzungen des Grundstücks weiterhin zu.