· Nachricht · Schenkungsteuer
Abfindung für den Verzicht auf künftigen Pflichtteilsanspruch steuerbar?
| Die Abfindung, die ein künftiger gesetzlicher Erbe an einen anderen Erben für den Verzicht auf einen künftigen Pflichtteilsanspruch zahlt, ist eine freigebige Zuwendung des künftigen gesetzlichen Erben an den anderen. |
Sie kann nicht als fiktive freigebige Zuwendung des künftigen Erblassers an diesen besteuert werden (BFH 16.5.13, II R 21/11).
Für die Beurteilung dieser Abfindungsleistung als freigebige Zuwendung des künftigen Erblassers, die auch dazu führen würde, dass dieser gemäß § 20 Abs. 1 S. 1 ErbStG neben dem Zuwendungsempfänger Schuldner der Schenkungsteuer ist, gibt es keine gesetzliche Grundlage.
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Quelle: ID 42275752