· Fachbeitrag · Schenkungsteuer
Leistungen eines Gesellschafters an eine Kapitalgesellschaft: Steuerbare Werterhöhung?
von StB Christoph Wenhardt, Brühl
| Lebzeitige Zuwendungen werden der Schenkungsteuer unterworfen. Solche steuerpflichtigen Zuwendungen können auch bei Gesellschafterleistungen an eine Kapitalgesellschaft vorliegen. Wann dies der Fall ist und welche Folgen sich ergeben, wird im Folgenden an einem Beispiel näher erläutert. |
1. Ausgangssachverhalt und Fragestellungen
Neffe N ist zusammen mit Tante T an der TN-GmbH zu jeweils 50 Prozent beteiligt. T und N haben bei der Gründung der Kapitalgesellschaft je 100.000 EUR eingezahlt. Im Februar 2013 legt die vermögende T nochmals 400.000 EUR in die GmbH ein. Wie ist die Leistung der T an die TN-GmbH schenkungsteuerlich zu beurteilen? Kommt in diesem Fall die Steuerbefreiung nach § 13a, § 19a ErbStG in Betracht?
2. Lösung
Führt ein Gesellschafter auf Veranlassung eines Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft im Wege einer offenen oder verdeckten Einlage einen Vermögenswert zu und erhöht sich infolge dieses Vermögensübergangs der gemeine Wert sämtlicher Anteile an der Kapitalgesellschaft, stellt die Werterhöhung der Beteiligungsrechte der anderen Gesellschafter grundsätzlich keine steuerbare Zuwendung im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG dar (BFH ZEV 10, 319; BFH ZEV 96, 153; gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder 14.3.12, BStBl I, 331, Tz. 1.1, 2.1.1).
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