· Nachricht · Schenkungsteuer
Verzicht auf Mehrstimmrecht ohne schenkungsteuerrechtliche Bedeutung
| Verzichtet ein Gesellschafter einer GmbH auf ein ihm persönlich zustehendes Mehrstimmrecht, liegt darin auch keine freigebige Zuwendung an die anderen Gesellschafter der GmbH, wenn sich der Wert von deren Anteilen an der GmbH dadurch erhöht ( BFH 30.1.13, II R 38/11, n.v., Abruf-Nr. 131498 ). |
Das dem Gesellschafter früher zustehende Mehrstimmrecht erhöhte nach diesen Grundsätzen den Wert seiner Beteiligung an der GmbH nicht. Es handelte sich dabei um einen persönlichen Umstand, der bei der Bewertung seiner Beteiligung nicht berücksichtigt werden konnte.
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Abruf-Nr. 131498
Quelle: ID 39753530