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  • 27.04.2020 · Nachricht · Steuerermäßigung

    Antragsrecht für Kfz-Steuerbefreiung geht nach Tod auf Erben über

    | Das Recht auf Beantragung einer Kfz-Steuerermäßigung ist kein höchstpersönliches Recht, sodass es bei Tod des Berechtigten auf die Erben übergeht (FG Baden-Württemberg 18.10.19, 13 K 1012/18, Abruf-Nr. 214447 ). |