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  • · Nachricht · Umsatzsteuer


    Veräußerung eines Erbbaurechts 


    | Die Veräußerung eines Erbbaurechts mit aufstehendem, verpachtetem Rehabilitationszentrum unter Fortführung des Pachtvertrags durch den Erwerber stellt eine nicht der Umsatzsteuer unterliegende Geschäftsveräußerung im Ganzen dar ( BFH 19.12.12, XI R 38/10, Abruf-Nr. 130980 ). |

    Es kommt für die Annahme eines „in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführten Betriebs“ im Sinne des § 1 Abs. 1a UStG bei richtlinienkonformer Auslegung nicht darauf an, ob bei dem Veräußerer für das übertragene Erbbaurecht mit verpachtetem Gebäude vor der Veräußerung eine eigenständige betriebliche Organisation vorlag. Entgegen Abschn. 1.5. Abs. 6 S. 2 UStAE ist dabei auch nicht maßgeblich, ob „der veräußerte Teil des Unternehmens einen für sich lebensfähigen Organismus gebildet hat, der unabhängig von den anderen Geschäften des Unternehmens nach Art eines selbständigen Unternehmens betrieben worden ist und nach außen hin ein selbständiges, in sich abgeschlossenes Wirtschaftsgebilde gewesen ist“. Eine unrichtige Entscheidung des FG über die Verfahrenskosten ist vom BFH im Revisionsverfahren von Amts wegen unabhängig vom Ausgang des Verfahrens gemäß § 143 Abs. 1 FGO zu berichtigen.


    Lesen Sie den Volltext unter der Abruf-Nr. 130980!

    Quelle: ID 38807270