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  • · Nachricht · Vermittlungsausschuss

    Einigung zur Erbschaftsteuer erzielt!

    | Verhandlungserfolg im Vermittlungsausschuss: Bund und Länder haben sich bezüglich der Reform der Erbschaftsteuer geeinigt. Nach mehr als siebenstündiger Beratung beschloss der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am 22.09.2016 einen Kompromissvorschlag. |

     

    Einigung: Die Vermittler einigten sich bei den bis zuletzt strittigen Kriterien zur Unternehmensbewertung, insbesondere zum Kapitalisierungsfaktor von 13,75 für das vereinfachte Ertragswertverfahren, zum Vorwegabschlag bei Familienunternehmen, zur Optionsverschonung für Verwaltungsvermögen sowie zu den Voraussetzungen für eine Steuerstundung.

     

    Vorschläge des Vermittlungsausschusses zur Missbrauchsbekämpfung: Es soll es keine Wiedereinführung der sog. Cash-Gesellschaften geben; Freizeit- und Luxusgegenstände wie Oldtimer, Yachten, Kunstwerke sollen grundsätzlich nicht begünstigt werden. Die Empfehlung enthält zudem weitere technische und klarstellende Änderungen an dem ursprünglichen Bundestagsbeschluss, so bei den Altersvorsorge-Deckungsmitteln und Ausnahmen für vermietete oder verpachtete Grundstücke z. B. von Brauereien.

     

    Hintergrund: Ende 2014 hatte das BVerfG die bisherigen Privilegien für Betriebserben als zu weitgehend bezeichnet und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis 30.06.2016 eine Neuregelung zu finden. Am 20.06.2016 einigte sich die Große Koalition auf einen Kompromiss, den der Bundestag am 24.06.2016 umsetzte. Der Bundesrat rief am 08.07.2016 den Vermittlungsausschuss an, um die neuen Regeln für Firmenerben grundlegend überarbeiten zu lassen.

     

    Der Bundestag hat den Einigungsvorschlag am 29.09.2016 bestätigt. Der Bundesrat wird sich am 14.10.2016 mit dem geänderten Gesetz befassen.

     

    Quelle: Pressemitteilung des Bundesrates vom 29.9.2016

    Quelle: ID 44303231