· Fachbeitrag · Vorweggenommene Erbfolge
Einkommensteuerliche Folgen einer Übertragung von Immobilien unter Leistungsauflagen
von StB Christoph Wenhardt, Brühl
| Werden Grundstücke unter Angehörigen zum Beispiel zur vorweggenommenen Erbfolge übertragen, werden im Übertragungsvertrag häufig auch Gegenleistungen vereinbart, die der Übernehmende erbringen muss. Die hieraus resultierenden einkommensteuerlichen Konsequenzen, die in diesem Beitrag aufgezeigt werden, sollte man im Blick haben. |
1. Vollentgeltliche Übertragung
Ausgangspunkt ist zunächst die Frage, ob es sich um eine vollentgeltliche, eine teilentgeltliche oder eine unentgeltliche Übertragung handelt.
Von einem voll entgeltlichen Veräußerungsgeschäft ist immer dann auszugehen, wenn die Werte der Leistung und der Gegenleistung wie unter Fremden nach kaufmännischen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen sind. Hierdurch ergeben sich folgende Konsequenzen:
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