· Fachbeitrag · Wohn-Riester
Ist ein geerbter Wohn-Riester-Vertrag „wohnungswirtschaftlich“ nutzbar?
| Immer wieder landen Wohn-Riester-Fälle vor Gericht. Der jüngste Fall betraf einen Ehemann, der von seiner gestorbenen Frau deren Wohnung nebst Darlehensvertrag geerbt hatte und das Darlehen mittels ebenfalls geerbtem „Wohn-Riester“ tilgen wollte. Das FG Berlin-Brandenburg hat steuerzahlerfreundlich entschieden. Das letzte Wort hat aber der BFH. |
Der Ehemann hatte die von seiner gestorbenen Ehefrau errichtete und gemeinsam bewohnte Wohnung genauso geerbt wie das zur Finanzierung der Wohnung aufgenommene Darlehen. Um das Darlehen zu tilgen, verlangte der Mann die Bewilligung der Entnahme von gefördertem Kapital zur wohnungswirtschaftlichen Verwendung aus einem Altersvorsorgevermögen (§ 92b Abs. 1 S. 3 EStG). Dies wurde ihm mit der Begründung versagt, ein nach § 92a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG erforderlicher entgeltlicher Anschaffungsvorgang liege hier nicht vor, weil der Ehemann die Wohnung unentgeltlich im Wege der Erbfolge erworben habe.
Der Ehemann klagte ‒ mit Erfolg. Das FG begründet seine Entscheidung wie folgt (FG Berlin-Brandenburg 18.12.23, 15 K 15045/23, Abruf-Nr. 239855):
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