14.04.2022 · Nachricht aus AK · BGH aktuell
Muss der Rechtsanwalt ein fristwahrendes, elektronisches Dokument signieren, das ein Rechtsmittel oder eine Rechtsmittelbegründung enthält, gilt: Es gehört zu den nicht auf das Personal übertragbaren Pflichten eines Rechtsanwalts, das zu signierende Dokument zuvor selbst sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen (BGH 8.3.22, VI ZB 78/21, Abruf-Nr. 228611 ).
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08.04.2022 · Nachricht aus EE · Pflichtteilsstrafklausel
Das OLG Frankfurt a. M. hat entschieden, dass eine Pflichtteilsstrafklausel nicht bereits dann erfüllt ist, wenn der Schlusserbe nach dem Tod des Erstversterbenden eine Korrektur des ihm vorgelegten Nachlassverzeichnisses fordert (OLG Frankfurt a. M. 1.2.22, 21 W 182/21, Abruf-Nr. 228588 ).
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05.04.2022 · Nachricht aus EE · Pflichtteilsverzicht
Das OLG Hamm hatte zu entscheiden, ob ein nach dem Erbfall vereinbarter „Pflichtteilsverzicht“ zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten, dessen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche eine Sozialbehörde nach §§ 141 SGB IX, 93 SGB XII auf sich übergeleitet hatte, wirksam ist.
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30.03.2022 · Fachbeitrag aus EE · Teilungsversteigerung
Gerichtliche Teilungsversteigerungen, auch im erbrechtlichen Kontext, nehmen weiter zu. In EE 21, 64 und 83 wurde dargelegt, wie ein Teilungsversteigerungsverfahren durch Antragstellung in Gang kommt. Der folgende Beitrag erklärt die Notwendigkeit eines Beitritts zum Verfahren für Beteiligte sowie die Bedeutung dieser Thematik für den anwaltlichen Berater.
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21.03.2022 · Nachricht aus EE · Verjährung
Das OLG München hatte sich mit dem Beginn von Verjährungsfristen bei Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen zu befassen und dabei hinsichtlich der erforderlichen Kenntnis zwischen den beiden Anspruchsarten differenziert (OLG München 22.11.21, 33 U 2768/21, Abruf-Nr. 228064 ).
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21.03.2022 · Fachbeitrag aus EE · Testamentserrichtung
Die Errichtung eines „öffentlichen Testaments“ (notariellen Testaments) ist nach der Bestimmung des § 2232 BGB in unterschiedlichen Varianten möglich. Als eine Errichtungsform lässt § 2232 S. 1 Alt. 2 BGB die Übergabe einer offenen oder verschlossenen Schrift an den Notar zu. Diese im Allgemeinen wenig bekannte Form der Errichtung eines öffentlichen Testaments kann für den Erblasser je nach Interesse bestimmte Vorteile haben.
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21.03.2022 · Fachbeitrag aus EE · Grundbucheinsicht
Beschränkt sich der Vortrag eines Miterben auf den rechtlichen Hinweis, dass zur Klärung von Ausgleichspflichten nach § 2055 ff. BGB ein umfassendes Einsichtsrecht in das Grundbuch auch von früheren Immobilien des Erblassers bestehe, reicht dies zur Darlegung eines berechtigten Interesses an der begehrten Einsicht nicht aus. So lautet der Kern einer Entscheidung des OLG Saarbrücken 3.11.21, 5 W 58/21, Abruf-Nr. 228065 ).
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21.03.2022 · Fachbeitrag aus EE · Immobilien
Der Wille, den Klimaschutz voranzutreiben, ist auf allen politischen Ebenen erkennbar. Die Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebereich wird als ein wichtiger Baustein der Energiewende und für den Klimaschutz gesehen. Gesetzliche Regelungen, die den Immobilieneigentümer zu entsprechenden baulichen Maßnahmen verpflichten, können zu bösen Überraschungen aufseiten des Erben führen, der regelmäßig etwas anderes als eine Sanierung im Kopf hat.
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21.03.2022 ·
Musterformulierungen aus EE · Downloads · Gestaltungspraxis
„Als eine Errichtungsform für ein öffentliches Testament lässt § 2232 S. 1 Alt. 2 BGB die Übergabe einer offenen oder verschlossenen Schrift an den Notar zu. Die Arbeitshilfe bietet hierzu eine Musterformulierung zur Errichtung.“ > lesen
18.03.2022 · Nachricht aus EE · Beerdigungskosten
In einem Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO hat das OLG Koblenz dem enterbten Sohn des Erblassers einen Anspruch auf Erstattung von verauslagten Beerdigungskosten nach § 1968 BGB gegen den Alleinerben des Erblassers zugebilligt und die Berufung des Alleinerben zurückgewiesen.
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