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  • · Nachricht · Insichgeschäft

    Vornahme von Insichgeschäften eines Testamentsvollstreckers

    | Das OLG Saarbrücken (17.1.23, 5 W 98/22, Abruf-Nr. 235322 ) hat sich mit Insichgeschäften des Testamentsvollstreckers (TV) sowie dessen Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens (§ 181 BGB) befasst. |

     

    In der Sache ging es um Verfügungen des TV über die Bewilligung der Eintragung einer Auflassungsvormerkung ‒ auch gegenüber seiner Person ‒ sowie der Bewilligung der Eintragung eines Grundpfandrechts zu seinen Gunsten. Das Grundbuchamt hatte aufgrund der Bewilligungen des TV sowohl eine Auflassungsvormerkung als auch ein Grundpfandrecht im Grundbuch eingetragen. Auf die Beschwerde einer Beteiligten mit dem Ziel der Eintragung eines Amtswiderspruchs (§ 71 Abs. 2 S. 2 GBO) hat das OLG Saarbrücken das Grundbuchamt angewiesen, gegen die Eintragung der Auflassungsvormerkung und Eintragung einer Grundschuld von Amts wegen einen Widerspruch einzutragen.

     

    Das Grundbuchamt hätte weder die vom TV bewilligte Auflassungsvormerkung noch die von ihm bewilligte Grundschuld eintragen dürfen, so das OLG. Durch die Eintragungen sei das Grundbuch unrichtig geworden und der Amtswiderspruch sei einzutragen.