· Fachbeitrag · Anzeigepflichten
Die wichtigsten steuerlichen Anzeige- undErklärungspflichten des Testamentsvollstreckers
von RA Uwe Gottwald, VorsRiLG a. D., Vallendar
| Ein wichtiger und haftungsrechtlich beachtlicher Aspekt sind die steuerlichen Verpflichtungen des Testamentsvollstreckers. Ihm obliegt ‒ ganz oder teilweise ‒ die Verwaltungsbefugnis über ein Vermögen, welches zivilrechtlich einer oder mehreren anderen Personen (Erben bzw. Miterben) zugeordnet ist. Dies führt (auch) auf dem Gebiet des Steuerrechts zu Problemen. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass der Testamentsvollstrecker sich über seine steuerlichen Verpflichtungen im Klaren ist. |
1. Grundsätzliches
Ob die steuerlichen Pflichten im Einzelfall dem Erben oder dem Testamentsvollstrecker zugewiesen werden, hat der Gesetzgeber nicht einheitlich entschieden. Dieser Beitrag will nur die wichtigsten steuerlichen Pflichten des Testamentsvollstreckers aufzeigen. Die steuerlichen Besonderheiten der Testamentsvollstreckung an Unternehmen im Rahmen der Treuhandlösung sowie erbschaftsteuerliche Fragen im Kontext gesellschaftsrechtlicher Nachfolgeregelungen sollen außer Betracht bleiben (vgl. hierzu ausführlich: Rott/Kornau/Zimmermann, Praxishandbuch Testamentsvollstreckung, 3. Aufl. 2022, § 12).
MERKE | Das zuständige Finanzamt erlangt automatisch Kenntnis von der Testamentsvollstreckung über das Vermögen des Erblassers, weil § 7 Abs. 1 Nr. 3 ErbStDV anordnet, dass das Nachlassgericht dem Finanzamt eine beglaubigteAbschrift des ausgestellten Testamentsvollstreckerzeugnisses zu übersenden hat. |
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