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  • 16.07.2018 · Fachbeitrag · Aufgabenbereich des Testamentsvollstreckers

    Von § 181 BGB befreiter Testamentsvollstrecker

    | Streitig ist, ob beim Grundstücksvermächtnis und angeordneter Testamentsvollstreckung sich die Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers (TV), zu dessen Aufgabe es gehört, Vermächtnisse zu erfüllen, auch auf die Entgegennahme der von ihm erklärten Auflassung als Vermächtnisnehmer erstreckt. Das OLG hat dies bejaht und damit begründet, dass der TV neben der Aufgabe, die Erbauseinandersetzung durchzuführen und die Vermächtnisse zu erfüllen, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit war (OLG Frankfurt a. M., 2.1.18, 20 W 331/17, Abruf-Nr. 202106 ). |