Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 03.06.2019 · Fachbeitrag · Erbschein

    Kein Vermerk über nur beaufsichtigende Testamentsvollstreckung

    | Hat der Erblasser bezüglich des Nachlasses eine beaufsichtigende Testamentsvollstreckung und für ein behindertes Kind eine Dauervollstreckung angeordnet, ist fraglich, ob die Testamentsvollstreckung im Erbschein einzutragen ist. Dazu das OLG Köln (3.4.17, 2 Wx 72/17, Abruf-Nr. 198863 ). |