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  • 28.06.2013 · Fachbeitrag · Testamentsvollstreckung

    Abgelehnte Ernennung: Vermächtnisnehmer hat Beschwerderecht

    | Der Vermächtnisnehmer ist gegen die Ablehnung der Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht nach § 59 Abs. 1 FamFG beschwerdeberechtigt, wenn es zu den Aufgaben des Testamentsvoll­streckers zählt, dieses Vermächtnis zu erfüllen. |