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  • 26.10.2021 · Fachbeitrag · Testamentsvollstreckung

    Die Klage des Erben auf Rechnungslegung gegen den Testamentsvollstrecker

    | Der Testamentsvollstrecker ist über das Nachlassverzeichnis (§ 2215 BGB) hinaus nach § 666 BGB zur Auskunft und Rechenschaft verpflichtet. Kommt er diesen Pflichten nicht nach, bleibt den Erben als letzter Ausweg nur, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und gegen den Testamentsvollstrecker zu klagen. Anhand einer Musterklage zeigt dieser Beitrag, wo und wie der Anspruch geltend gemacht werden kann. |